Arbeitnehmerüberlassung

Der schnelle Weg zu einer Gesellschaft mit Arbeitnehmerüberlassungs-Erlaubnis.

 

Auf dieser Seite finden Sie aus unserem Portfolio Gesellschaften mit befristeten oder unbefristeten Erlaubnissen gem. § 1 AÜG (Arbeitnehmerüberlassung). 

Diese vermitteln wir im Auftrag unserer Kunden. 

Senden Sie uns gern eine Anfrage, Sie erhalten sodann ein Angebot nebst Unterlagen.

Telefon: +49 (0) 241 – 16 06 68 – 0
Telefax: +49 (0) 241 – 16 06 68 – 11
E-Mail: info@cofa.de

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