Arbeitnehmerüberlassung

Der schnelle Weg zu einer Gesellschaft mit Arbeitnehmerüberlassungs-Erlaubnis.

 

Liebe Kunden,

mit unseren bereits vorgegründeten Gesellschaften – GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) – ist es möglich, die lange Zeitdauer bis zur Erlangung der AÜ-Erlaubnis deutlich zu verkürzen.

Hierzu haben wir bereits entsprechende Gesellschaften für Sie gegründet.

Der Firmenname wurde mit der IHK abgestimmt und die Gesellschaft ist bereits im Handelsregister eingetragen. Das Stammkapital wurde eingezahlt und die Gesellschaft verfügt auch schon über ein Bankkonto sowie einer Steuernummer. Selbstverständlich umfasst der Unternehmensgegenstand u. a. die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung gemäß den Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).

Dadurch haben Sie einen nicht unerheblichen Zeitvorteil, denn Sie können sofort mit Übernahme der fertigen Gesellschaft den Antrag bei der BA stellen.

Unabhängig vom Kauf einer Gesellschaft haben Sie die Möglichkeit, unseren Service dazu zu buchen, sie bei der Erlangung der Erlaubnis zu begleiten. Wir stellen sodann professionell in Ihrem Namen den Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit.

Klicken Sie auf den folgenden Link und fordern Sie gleich Ihr persönliches Angebot an:

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