Arbeitnehmerüberlassung

Der schnelle Weg zu einer Gesellschaft mit Arbeitnehmerüberlassungs-Erlaubnis.

Liebe Kunden,

wir haben immer wieder Gesellschaften (GmbH und/oder UG) in unserem Portfolio zur Vermittlung im Auftrag unserer Kunden, die bereits eine befristete Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis verfügen.

Der Firmenname wurde mit der IHK abgestimmt und die Gesellschaft ist bereits im Handelsregister eingetragen. Das Stammkapital wurde eingezahlt und die Gesellschaft verfügt auch schon über eine Steuernummer sowie eines Bankkontos. Selbstverständlich umfasst der Unternehmensgegenstand u. a. die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung gemäß den Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).

Dadurch haben Sie einen nicht unerheblichen Zeitvorteil, denn Sie können sofort mit Übernahme der fertigen Gesellschaft mit Ihrer Tätigkeit beginnen.

Unabhängig vom Kauf einer Gesellschaft haben Sie die Möglichkeit, unseren Service dazu zu buchen, sie bei der Erlangung oder Verlängerung der Erlaubnis zu begleiten.

Wir stellen sodann professionell in Ihrem Namen den Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit.

Klicken Sie auf den folgenden Link und fordern Sie gleich Ihr persönliches Angebot an:

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