Gesellschaften mit Erlaubnis § 34 a GewO (Bewachungsgewerbe)
Seit 2015 bieten wir Gesellschaften mit erteilter Erlaubnis § 34 a GewO (Bewacher-Erlaubnis) an.
Wie bei den anderen erlaubnispflichtigen Gesellschaften (beispielsweise Assekuranzmakler oder Bauträger) gehört die Erlaubnis der Gesellschaft und kann bei Erwerb „mitgenommen“ werden.
Profitieren Sie auch hier von unserer langjährigen Erfahrung. Informieren Sie sich über den folgenden Link über unser aktuelles Portfolio und senden uns Ihre Anfrage.